Der/die Eigentümer*in wünscht keine Tierhaltung.
Die Anmietung eines Apartments wirft häufig die ein oder andere Frage auf, daher haben wir her die häufigsten Fragen und Antworten für Dich zusammengestellt.
Der/die Eigentümer*in wünscht keine Tierhaltung.
In unseren Objekten haben wir verschiedene (Mindest-) Mietdauern in den Mietverträgen hinterlegt:
Ja, diese wird bei Schlüsselübergabe ausgehändigt.
Ja.
Die Miete muss im Voraus, spätestens am 3. Werktag des Monats, auf das jeweilige Mietkonto eingegangen sein.
Die Überweisung der Kaution darf auf bis zu 3 gleichmäßige Monatsraten aufgeteilt werden. Die Kaution (bzw. die erste Rate) muss vor Mietbeginn überwiesen werden, da ohne Eingang der Kaution ausnahmslos keine Schlüssel/ Transponderübergabe stattfinden kann.
Eine Mahnung erhältst Du zum Beispiel, wenn die Mietzahlung nicht fristgerecht auf dem Konto eingegangen ist bzw. Dein Konto nicht ausgeglichen ist und offene Forderungen existieren. Sofern Du eine Mahnung erhalten hast, bitten wir Dich schnellstmöglich Deine Mietschulden bzw. den Rückstand auszugleichen. Sollte Dir dies nicht möglich sein, setz Dich bitte zwecks Rückzahlung mit uns in Verbindung. Solltest Du eine Mahnung erhalten, aber bereits die offenen Forderungen ausgeglichen haben, so sieh bitte unsere Mahnung als gegenstandslos an.
Wenn Du Deine Wohnung / Dein Apartment nach Vertragsende vereinbarungsgemäß übergeben hast, prüfen wir zeitnah ob noch offene Forderungen bestehen. Andernfalls veranlassen wir umgehend die Auszahlung der Kaution, die erfahrungsgemäß mindestens vier Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Kaution kann nicht abgewohnt werden, so dass die offenen Mietzahlungen nicht mit der Kaution verrechnet werden kann. Bei noch nicht abgerechneten Betriebskosten behalten wir einen Teil für die noch offene Abrechnung ein.
Hausbewohner*innen können nur dann friedlich "unter einem Dach" zusammenleben, wenn sie den Willen zu guter Nachbarschaft auf Grundlage gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung besitzen und auch danach leben. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags und regelt das Zusammenleben aller Mieterinnen und Mieter. Sie beinhaltet Rechte und Pflichten der Hausbewohner*innen und soll für ein harmonisches Miteinander sorgen.
Wenn ein/e Mieter*in wiederholt gegen die Hausordnung verstößt, ist der/die Vermieter*in berechtigt, ihn/sie für das Fehlverhalten abzumahnen, da die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist und jede/r Mieter*in sich daran zu halten hat. Ein Beispiel für den Verstoß gegen die Hausordnung ist unter anderem, wenn jemand massiv gegen die Ruhezeiten im Haus verstößt, z. B. durch laute Musik, die nachts zur Ruhestörung führt. Mit einer Abmahnung wegen Ruhestörung verwarnt der/die Vermieter*in den/die Mieter*in und fordert auf dieses Verhalten künftig im Sinne aller Beteiligten zu unterlassen.
Sofern das persönliche Gespräch mit dem/der Nachbarn*in zu keinem Ergebnis geführt hat, erstelle bitte ein Lärmprotokoll (siehe Anlage). Im Nachgang setzen wir uns mit dem/der Nachbar*in in Verbindung. Bitte beachte, dass Du in Extremsituationen das Ordnungsamt verständigen solltest.
Sofern Du die Kontaktdaten Deines Objektverwalters nicht vorliegen hast, wende Dich gerne an folgende E-Mailadresse: info@pro-immoservice.de
Grundsätzlich bedarf eine Untervermietung der Zustimmung der Vermieter*in. Für eine Prüfung lass uns bitte folgende Informationen zukommen: die voraussichtliche Dauer der Untervermietung und die genauen Personalien der Untermieter*in (Name, Vorname, Geburtsdatum).
Damit wir eine/n Vertragspartner*in aus dem bestehenden Mietvertrag entlassen können, benötigen wir die Zustimmung aller Vertragspartner*innen. Dafür erhältst Du einen Nachtrag zum Mietvertrag, den alle Parteien unterschreiben müssen. Von der „neuen Mietpartei“ sind Nachweise zu überbringen, dass die Mietzahlung auch künftig weiterhin sichergestellt ist.
Sofern es noch keine/n Nachmieter*in gibt, können wir den Vertrag bis zu 6 Monate verlängern.
Die Kündigung muss schriftlich mit den Unterschriften aller Vertragspartner*innen bis zum dritten Werktag eines jeden Monats im Original per Post bei uns eingegangen sein, damit diese für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird (gesetzliche Kündigungsfrist). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf ihre Absendung, sondern auf ihren Zugang an. Bitte beachte, ob in Deinem Mietvertrag ein Kündigungsverzicht hinterlegt ist.
Bitte sende Deine Kündigung an folgende Adresse:
PRO IMMOSERVICE GmbH
Auf der Herrschwiese 15
49716 Meppen
Bei der Vorabnahme wird geprüft, ob noch Arbeiten vor der Endabnahme / Schlüsselübergabe erledigt werden müssen (u. a. Wände streichen). Der ursprüngliche Zustand der Wohnung / des Apartments muss wiederhergestellt werden.
Bis zum Mietende müssen alle noch ausstehende Arbeiten / Schönheitsreparaturen durchgeführt worden sein. Wurde innerhalb der Wohnung / Apartmens etwas beschädigt, werden die Kosten über den/die Mieter*in abgedeckt.
Sofern die Wohnung / Apartment im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde und keine weiteren Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen (z. B. Mietrückstände, Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen) erhältst Du die Kaution zurück. Bitte beachte, dass wir gegebenenfalls einen Teil der Kaution für möglicherweise später auftretende Forderungen einbehalten.